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Einigung zwischen Salzburg Ökoenergie GmbH und AK Salzburg

18.09.2023 00.00

Die rechtlichen Spielregeln zu Preisänderungen wurden in diesem Jahr durch ein Gerichtsurteil sowie durch ein Rechtsgutachten der Arbeiterkammer Salzburg in Frage gestellt.

Die Salzburg ÖKO hat immer betont, Spielräume im Sinne der Kund:innen zu nutzen. Mit 1. Juni 2023 wurde ein neuer Tarif geschaffen, der gemeinsam mit der Arbeiterkammer erarbeitet wurde und eine deutliche Strompreissenkung bedeutet.

Die Einigung mit der Arbeiterkammer Salzburg bringt nun gemeinsame Rechtssicherheit, von der auch unmittelbar unsere Haushalts-Kund:innen mit hohen Stromverbräuchen profitieren.

Das ausverhandelte Paket zielt insbesondere auf Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 2.900 kWh im Jahr ab, da bei diesen Kund:innen die Strompreisbremse nicht den vollen Verbrauch abdeckt. Haushalte mit höherem Strombedarf für Heizung oder Warmwasserboiler werden ebenfalls von der Einigung bedacht.  

Die nach Verbrauch gestaffelten Pauschalbeträge werden noch in diesem Jahr ausbezahlt.   
Berechnungsbasis ist die letzte Jahresabrechnung.

Jährlicher Haushaltsstrom-Verbrauch
von 2.901 bis 4.000 kWh                                   100 Euro
von 4.001 kWh bis 6.000 kWh                           130 Euro
über 6.000 kWh jährlich                                    170 Euro

Jährlicher Heizstrom-Verbrauch
von 2.901 bis 5.000 kWh                                   150 Euro
von 5.001 bis 10.000 kWh                                 300 Euro
über 10.000 kWh                                              500 Euro

Jährlicher Warmwasserboiler-Verbrauch
von 2.901 bis 5.000 kWh                                   100 Euro
über 5.001 kWh                                                250 Euro

Auszahlung der Pauschalbeträge

Sofern ein gültiges SEPA-Lastschriftverfahren vorliegt, werden wir die Überweisung direkt veranlassen. Das bedeutet: Haushalts-Kund:innen mit SEPA-Lastschrift müssen gar nichts tun - die Auszahlung erfolgt automatisch.

Bei Kund:innen ohne SEPA-Lastschrift benötigen wir die Kontoverbindung, auf die die Überweisung erfolgen soll. Dazu wird es bis Ende Oktober ein Online-Formular geben. 

Alle anspruchsberechtigen Kund:innen werden persönlich informiert.

Die Ermittlung der berechtigten Kund:innen sowie der jeweiligen Beträge hat bereits begonnen. Aufgrund vielfältiger Faktoren ist dies jedoch ein aufwändiger Prozess, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird. Entsprechend bitten wir noch um etwas Geduld.